Das Ärgernis der verschlossenen Türen

Viele Bürgerinnen und Bürger bemängeln zurecht, dass unsere Kommunalpolitik hinter verschlossenen Türen stattfindet. Dafür gibt es leider Gründe:

§ 43 der Thüringer Kommunalordnung schreibt vor, dass vorberatende Ausschüsse nichtöffentlich stattfinden. Damit ist der Stadtrat an diese Regelung gebunden. Darüber hinaus soll alles andere öffentlich behandelt werden, solange nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegenstehen (§ 40 ThürKO).

Wir finden allerdings auch, dass Vorberatungen in den Ausschüssen öffentlich sein sollten und machen uns für eine Änderung der Thüringer Kommunalordnung stark. Die öffentliche Beratung ist unserer Meinung nach für die Meinungsbildung der Bevölkerung wichtig. Näheres zu unseren Aktivitäten zu mehr Transparenz finden Sie hier.

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